Wunschleistungen

Wunschleistungen oder so genannte IGeL-Leistungen sind medizinische Maßnahmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht erstattet werden, da sie nicht zu deren Leitungskatalog gehören. Dies bedeutet aber nicht, dass sie nicht wirksam sind, hilfreich sein können oder zum Behandlungserfolg beitragen können.  Bei Inanspruchnahme müssen die Kosten der Leistungen von den Patienten selbst getragen werden.

In unserer Praxis werden folgende Wunschleistungen angeboten: